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K&R 2022, 865
LG München I 
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Weitergabe dynamischer IP-Adresse an Google (Urteil vom 20.01.2022, 3 O 17493/20)

Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers durch die Beklagte an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB dar. (Leitsatz der Redaktion)

LG München I, K&R 2022, 865-866 (Urteil vom 20.01.2022, 3 O 17493/20)

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