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K&R 2024, 435
OLG Braunschweig 
Pauschale Entschädigung wegen Störungen im Telekommunikationsdienst (Urteil vom 20.03.2024, 9 U 54/23)

„Dienst“ im Sinne des § 58 Abs. 1, 3 TKG in der aktuellen Fassung vom 23. 6. 2021 bezeichnet nicht die jeweilige vertragliche Einzelleistung (wie z. B. „Telefonie über Mobilfunk“), sondern die Gesamtheit der vertraglich geschuldeten Telekommunikationsleistungen.

OLG Braunschweig, K&R 2024, 435-438 (Urteil vom 20.03.2024, 9 U 54/23)

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