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K&R 2020, 220
OLG Hamm 
Online-Händler muss auf Garantien hinweisen (Urteil vom 26.11.2019, 4 U 22/19)

Die Informationspflicht des Verkäufers greift immer ein, wenn das Warenangebot – wie im vorliegenden Falle – einen Hinweis auf das Bestehen einer Garantie enthält. Entsprechende Informationen enthält das hier zu beurteilende Produktangebot nicht. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Hamm, K&R 2020, 220-222 (Urteil vom 26.11.2019, 4 U 22/19)

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