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K&R 2023, 456
OVG Nordrhein-Westfalen 
NetzDG-Gegenvorstellungsverfahren verstößt gegen Herkunftslandprinzip (Beschluss vom 21.03.2023, 13 B 381/22)

Die Anwendung der Pflicht zur Vorhaltung eines Gegenvorstellungsverfahrens nach § 3b Abs. 1 und 2 NetzDG auf in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Anbieter sozialer Netzwerke dürfte gegen das in § 3 Abs. 2 TMG i. V. m. Art. 3 Abs. 2 RL 2000/31/EG (E-Commerce-RL) verankerte Herkunftslandprinzip verstoßen.

OVG Nordrhein-Westfalen, K&R 2023, 456 (Beschluss vom 21.03.2023, 13 B 381/22)

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