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K&R 2015, 66
LG Arnsberg 
Namensrechtlicher Freigabeanspruch gegen ursprünglich beauftragten Domaininhaber (Urteil vom 11.08.2014, 2 O 574/13)

Die Klägerin kann als Berechtigte den Ersatz ihrer außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten und Freigabe der Domain verlangen, da die Beklagte ihr Namensrecht durch die Domaininhaberschaft verletzt hat. Die Domain beinhaltet den Namen des klägerischen Unternehmens. Sie ist von dem Namen des klägerischen Brauhauses abgeleitet und bis auf den Bindestrich und die Kleinschreibung identisch. …

LG Arnsberg, K&R 2015, 66 (Urteil vom 11.08.2014, 2 O 574/13)

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