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K&R 2023, 285
OLG Frankfurt a. M. 
Nachtragsanspruch zu Äußerung auf anwaltlicher Homepage (Urteil vom 19.01.2023, 16 U 255/21)

Das Unterlassungsbegehren der Klägerin gegen das Vorhalten der angegriffenen Äußerungen auf der anwaltlichen Homepage rechtfertigt sich nicht aufgrund der zwischenzeitlich veränderten Sachlage durch die rechtskräftige Aufhebung der berichtsgegenständlichen Beschlussverfügung. Ausreichend und verhältnismäßig ist ein klarstellender Nachtrag über den Fortgang des Verfahrens und die Aufhebung der Entscheidung. …

OLG Frankfurt a. M., K&R 2023, 285-288 (Urteil vom 19.01.2023, 16 U 255/21)

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