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K&R 2017, 803
OLG Frankfurt a. M. 
Nacherfüllungsfrist bei IT-Verträgen mit SCRUM-Verfahren nicht entbehrlich (Urteil vom 17.08.2017, 5 U 152/16)

Für die Geltendmachung eines Rücktritts bzw. einer Minderung der Vergütung war zunächst die Setzung einer Frist zur Nacherfüllung erforderlich. Erst wenn diese fruchtlos verstrichen wäre, hätte die Beklagte – wozu jeweils eine weitere Willenserklärung erforderlich gewesen wäre – ggf. ihren Rücktritt von dem Vertrag oder aber eine Minderung des Werklohns erklären können. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Frankfurt a. M., K&R 2017, 803-807 (Urteil vom 17.08.2017, 5 U 152/16)

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