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K&R 2019, 281
LG Wiesbaden 
Mitbewerber hat keine Klagebefugnis bei Datenschutzverstößen (Urteil vom 05.11.2018, 5 O 214/18)

Die Verfügungsklägerin ist als Mitbewerberin weder anspruchsberechtigt noch klagebefugt. Die DSGVO enthält eine Öffnungsklausel zu Gunsten der Mitgliedstaaten. Sie können vorsehen, dass jede der genannten Organisationen das Recht hat, Rechte Betroffener in Anspruch zu nehmen. Von einer entsprechenden Befugnis der Mitbewerber des Verletzers ist nicht die Rede. § 3 a UWG ist nicht anwendbar, …

LG Wiesbaden, K&R 2019, 281-283 (Urteil vom 05.11.2018, 5 O 214/18)

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