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K&R 2015, 707
Kochinke 
Länderreport USA

Der Bund gewinnt eine neue Datenschutzkompetenz und Webseitenbetreiber werden besser vor Abmahnungen wegen behaupteter Plagiate geschützt. Verbraucher müssen sich an Klauseln auf einer Webseite binden lassen, die beim Vertragsschluss in einer Bestätigungsemail verlinkt sind. Per E-Mail kann auch eine Klage wirksam ins Ausland zugestellt werden. Auch über den Sommer 2015 hat das Präzedenzfallrecht in den USA große Sprünge gemacht, …

Kochinke, K&R 2015, 707-710

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