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K&R 2016, 203
OLG Celle 
Land haftet für Urheberrechtsverletzung auf Webseite der Schule (Beschluss vom 09.11.2015, 13 U 95/15)

Ein Lehrer, der für das Fachangebot einer Schule – u. a. im Internet – wirbt, handelt in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Verletzt er mit einer solchen Werbung u. a. Urheberrechte Dritter, ist das jeweilige Land als Anstellungskörperschaft passivlegitimiert. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Celle, K&R 2016, 203-205 (Beschluss vom 09.11.2015, 13 U 95/15)

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