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K&R 2015, 490
BGH 
Kunstdrucke aus Fotos von gemeinfreien Originalgemälden zulässig (Urteil vom 19.12.2014, V ZR 324/13)

Ein Unterlassungsanspruch der Klägerin setzt voraus, dass die streitgegenständlichen Gemälde zum Zeitpunkt der Anfertigung der Fotografien der Klägerin gehörten, sie nicht frei zugänglich waren und auch keine Erlaubnis zum Fotografieren erteilt worden war. Insoweit fehlt es jedoch an ausreichendem Vortrag. Ferner fehlt es an der Störereigenschaft der Beklagten, da die Beklagte die Fotografien nicht selbst angefertigt hat. …

BGH, K&R 2015, 490 (Urteil vom 19.12.2014, V ZR 324/13)

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