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K&R 2024, 358
OLG Hamm 
Kostentragung nach unberechtigter Vertragsstrafenforderung (Beschluss vom 06.02.2024, 4 W 22/23)

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen irreführender Handlungen muss der Antragsteller tragen. Maßgeblich hierfür ist allein, dass der Antragsgegner den im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemachten Unterlassungsanspruch sofort anerkannt und überdies durch sein vorprozessuales Verhalten keine Veranlassung zur Verfahrenseinleitung gegeben hat. Zudem war der Antragsteller vorliegend nicht berechtigt, …

OLG Hamm, K&R 2024, 358-361 (Beschluss vom 06.02.2024, 4 W 22/23)

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