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K&R 2017, 728
OLG Celle 
Kennzeichnung von Werbung in sozialen Medien mittels Hashtag unzureichend (Urteil vom 08.06.2017, 13 U 53/17)

Das Hashtag #ad genügt jedenfalls dann nicht zur Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks eines Beitrags bei Instagram oder ähnlichen sozialen Medien, wenn es sich am Ende des Beitrags und dort an zweiter Stelle von insgesamt sechs Hashtags befindet. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Celle, K&R 2017, 728-730 (Urteil vom 08.06.2017, 13 U 53/17)

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