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K&R 2021, 110
BVerfG 
Keine Rundfunkbeitragserhöhung vor Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens (Beschluss vom 22.12.2020, 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20)

Die Beschwerdeführer haben nicht dargelegt, dass ihnen durch ein Abwarten bis zum Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens schwere Nachteile entstehen. Sie legen nicht näher dar, dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führt. (Leitsatz der Redaktion)

BVerfG, K&R 2021, 110-111 (Beschluss vom 22.12.2020, 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20)

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