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K&R 2020, 550
OLG Hamm 
Keine Einschränkung der Vertragslaufzeit bei Betriebskosten-Umlage von Breitband-Anschluss (Urteil vom 28.05.2020, 4 U 82/19)

Zwischen der beklagten Vermieterin und ihren jeweiligen Mietern besteht kein Vertrag über die Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste. Die gesetzliche Vorgabe, nach der in solchen Fällen die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten 24 Monate nicht überschritten werden darf, …

OLG Hamm, K&R 2020, 550-553 (Urteil vom 28.05.2020, 4 U 82/19)

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