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K&R 2015, 340
OLG München 
Keine öffentliche Wiedergabe bei Kabelweitersendung innerhalb einer Wohnanlage (Urteil vom 11.09.2014, 6 U 2619/13)

Die zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weiterübertragung der über eine Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage per Satellit empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen 343 Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer stellt keine öffentliche Wiedergabe dar, sondern ist als Verbesserung des Empfangs der Wohnungseigentümer des Wohnhochhauses zu qualifizieren. …

OLG München, K&R 2015, 340-343 (Urteil vom 11.09.2014, 6 U 2619/13)

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