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K&R 2021, 44
BVerfG 
Kein Widerrufsbegehren gegen amtliche Äußerung eines Oberbürgermeisters (Beschluss vom 08.09.2020, 1 BvR 987/20)

Es ist nicht erkennbar, wie scharf und detailliert die in dem anlassgebenden Schreiben geäußerte Kritik ausfiel und welche Anregungen zu Änderungen dort gemacht wurden. Damit fehlt ein wesentlicher Bezugspunkt der hier verfahrensgegenständlichen Äußerung, deren Verhältnismäßigkeit und Sachlichkeit nur im Zusammenhang mit dem dazu Anlass bietenden Schreiben beurteilt werden kann. …

BVerfG, K&R 2021, 44-45 (Beschluss vom 08.09.2020, 1 BvR 987/20)

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