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K&R 2024, 79
BAG 
Keine Vertraulichkeit bei rechtswidrigen Chat-Inhalten (Urteil vom 24.08.2023, 2 AZR 17/23)

Bei beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen über Betriebsangehörige in einer aus sieben Teilnehmern bestehenden privaten Chatgruppe bedarf es einer besonderen Darlegung, warum der Arbeitnehmer berechtigt erwarten durfte, seine Äußerungen würden von keinem Beteiligten an Dritte weitergegeben. (Leitsatz des Gerichts)

BAG, K&R 2024, 79 (Urteil vom 24.08.2023, 2 AZR 17/23)

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