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K&R 2021, 836
Schleswig-Holsteinisches VG 
Kein Unterlassungsanspruch gegen Androhung der Veröffentlichung in sozialen Medien (Beschluss vom 09.09.2021, 8 B 34/21)

Der Antrag, der Antragsgegnerin zu untersagen, im Fahrstuhl ein Warnschild anzubringen, auf dem es heißt: “Die Zuwiderhandlung gilt als Einverständnis zur Veröffentlichung in den Sozialen Medien!”, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. (Leitsatz der Redaktion)

Schleswig-Holsteinisches VG, K&R 2021, 836 (Beschluss vom 09.09.2021, 8 B 34/21)

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