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K&R 2023, 444
Hanseatisches OLG Hamburg 
Kein Unterlassungsanspruch gegen YouTube wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung (Urteil vom 12.01.2023, 5 U 22/19)

Ein Verfügungsunterlassungsanspruch scheidet vorliegend aus, da die geltend gemachte Pflichtverletzung der Plattformbetreiberin nicht festgestellt werden kann. Es fehlt an einem vorangegangenem klaren Hinweis auf eine Rechtsverletzung. (Leitsatz der Redaktion)

Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2023, 444-447 (Urteil vom 12.01.2023, 5 U 22/19)

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