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K&R 2021, 751
LG Köln 
Kein Schmerzensgeld wegen Übersendung eines nicht anonymisierten Beschlusses (Urteil vom 03.08.2021, 5 O 84/21)

Die streitgegenständliche Übersendung des Beschlusses des VG Köln an die Rechtsamtsleiterinnen und Rechtsamtsleiter anderer Kommunen stellt zwar einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld besteht jedoch nicht, da der Kläger nicht dargelegt hat, dass ihm infolge dieser Datenschutzverletzung ein immaterieller Schaden entstanden ist. (Leitsatz der Redaktion)

LG Köln, K&R 2021, 751 (Urteil vom 03.08.2021, 5 O 84/21)

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