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K&R 2018, 72
LG Frankfurt a. M. 
Kein “Recht auf Vergessenwerden” nach sechs Jahren (Urteil vom 26.10.2017, 03 O 190/16)

Der Kläger wendet sich im Wesentlichen dagegen, dass bei Suche nach seinem Namen durch die Suchmaschinenbetreiberin offenbart wird, dass er im Jahr 2011, als A. in finanzielle Schwierigkeiten geriet, deren Geschäftsführer war, ferner, dass er aufgrund einer Erkrankung nicht erreichbar war, wobei die Erkrankung länger dauerte und eine Rehabilitationsmaßnahme erforderlich machte.

LG Frankfurt a. M., K&R 2018, 72 (Urteil vom 26.10.2017, 03 O 190/16)

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