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K&R 2015, 355
LAG Düsseldorf 
Keine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Arbeitgeber-Auftritt in sozialem Netzwerk (Beschluss vom 12.01.2015, 9 TaBV 51/14)

Der Betrieb der Seite im sozialen Netzwerk durch die Arbeitgeberin betrifft keine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Insbesondere stellt der Betrieb der Seite im konkreten Fall keine Anwendung einer technischen Einrichtung dar, die dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Hinsichtlich der Mitarbeiter, die von negativen Kommentaren betroffen sein können, …

LAG Düsseldorf, K&R 2015, 355-360 (Beschluss vom 12.01.2015, 9 TaBV 51/14)

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