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K&R 2019, 269
OLG Frankfurt a. M. 
Keine Ehrschutzverletzung durch Messenger-Nachricht im engsten Familienkreis (Urteil vom 17.01.2019, 16 W 54/18)

Es gibt einen Bereich vertraulicher Kommunikation innerhalb besonders ausgestalteter Vertrauensbeziehungen, wozu insbesondere der engste Familienkreis gehört. Äußerungen genießen in solchen privaten Vertraulichkeitsbeziehungen verfassungsrechtlichen Schutz, welcher dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht (“beleidigungsfreie Sphäre”).

OLG Frankfurt a. M., K&R 2019, 269 (Urteil vom 17.01.2019, 16 W 54/18)

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