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K&R 2015, 673
OVG Nordrhein-Westfalen 
Kein Anspruch auf Jobcenter-Durchwahl (Urteil vom 16.06.2015, 8 A 2429/14)

[1.] Es besteht kein allgemeiner Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Zugang zur aktuellen Diensttelefonliste des Jobcenters Köln.

OVG Nordrhein-Westfalen, K&R 2015, 673-678 (Urteil vom 16.06.2015, 8 A 2429/14)

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