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K&R 2020, 820
EuGH 
Keine öffentliche Wiedergabe eines Werks als gerichtliches Beweismittel (Urteil vom 28.10.2020, C-637/19)

Art. 3 Abs. 1 der RL 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 5. 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass der in dieser Bestimmung enthaltene Begriff “öffentliche Wiedergabe” nicht die auf elektronischem Weg an ein Gericht erfol-821gende Übermittlung eines geschützten Werks als Beweismittel im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zwischen Privatpersonen abdeckt. …

EuGH, K&R 2020, 820-822 (Urteil vom 28.10.2020, C-637/19)

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