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K&R 2019, 388
BGH 
Kein Löschungsanspruch gegen Altmeldung zu Strafverfahren nach 20 Jahren (Urteil vom 18.12.2018, VI ZR 439/17)

a) Die Frage, ob in dem Online-Archiv einer Tageszeitung Altmeldungen zum Abruf bereitgehalten werden dürfen, in denen über die Hauptverhandlung eines Strafverfahrens berichtet und in denen der Angeklagte namentlich genannt wird, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten mit dem Recht der Presse auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.

BGH, K&R 2019, 388-393 (Urteil vom 18.12.2018, VI ZR 439/17)

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