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K&R 2017, 630
EuGH 
Kein Informationszugang zu Schriftsätzen in Gerichtsverfahren (Urteil vom 18.07.2017, C-213/15)

Es besteht eine allgemeine Vermutung dafür, dass die Verbreitung der von einem Organ in einem gerichtlichen Verfahren eingereichten Schriftsätze den Schutz eines Gerichtsverfahrens beeinträchtigt, solange das Verfahren anhängig ist. Diese allgemeine Vertraulichkeitsvermutung gilt auch für die von einem Mitgliedstaat in einem Gerichtsverfahren eingereichten Schriftsätze. (Leitsatz der Redaktion)

EuGH, K&R 2017, 630-633 (Urteil vom 18.07.2017, C-213/15)

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