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K&R 2019, 207
LG Rostock 
Keine Abmahnbefugnis für Verein zur Förderung von Online-Unternehmern (Urteil vom 14.12.2018, 5a HK O 120/18)

Der klägerische Verein hat zwar einen Vereinszweck glaubhaft gemacht. Es fehlt jedoch an einem hinreichenden Vortrag und Glaubhaftmachung einer erheblichen Anzahl von Mitgliedern, die in dem betroffenen Bereich mit der Verfügungsbeklagten im Wettbewerb stehen. Es besteht daher keine Aktivlegitimation. (Leitsatz der Redaktion)

LG Rostock, K&R 2019, 207-210 (Urteil vom 14.12.2018, 5a HK O 120/18)

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