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K&R 2025, 741
BAG 
Kein Schadensersatz ohne Kausalität beim Bewerber-Googeln (Urteil vom 05.06.2025, 8 AZR 117/24)

Ein möglicher Verstoß gegen die DSGVO durch die Erhebung von Bewerberdaten aus allgemein zugänglichen Internetquellen („Bewerber-Googeln“) begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO, wenn die Auswahlentscheidung unabhängig davon auf objektiv bestehenden Zweifeln an der persönlichen Eignung des Bewerbers beruht und kein ursächlicher Kausalzusammenhang zwischen den Verstößen gegen die DSGVO und dem geltend gemachten materiellen Schaden besteht. …

BAG, K&R 2025, 741 (Urteil vom 05.06.2025, 8 AZR 117/24)

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