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K&R 2018, 656
OLG Dresden 
Kein Anspruch gegen Werbeanzeige mit Foto als “Mitarbeiter des Monats” (Urteil vom 21.08.2017, 4 U 1822/17)

Dem klagenden Bundesvorsitzenden einer Gewerkschaft steht wegen der Veröffentlichung von Werbeanzeigen der beklagten Autovermietung mit seinem Foto weder ein Unterlassungsanspruch noch ein Anspruch auf Zahlung von fiktiven Lizenzgebühren zu. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Dresden, K&R 2018, 656-659 (Urteil vom 21.08.2017, 4 U 1822/17)

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