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K&R 2016, 530
LG Frankfurt a. M. 
Informationspflicht zu Datenübermittlung beim Vertrieb von Smart-TV (Urteil vom 10.06.2016, 03 O 364/15)

Die beklagte Anbieterin der Geräte hätte beim Inverkehrbringen des Produkts ihre Kunden darüber informieren müssen, dass durch den Anschluss des Smart-TV an das Internet möglicherweise Daten über den Nutzer erhoben werden, ohne dass zuvor eine entsprechende Zustimmung oder Information erteilt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)

LG Frankfurt a. M., K&R 2016, 530-536 (Urteil vom 10.06.2016, 03 O 364/15)

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