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K&R 2025, 191
OLG Köln 
Identifizierungsangaben vor Anzeige des Kündigungsbuttons unzulässig (Urteil vom 10.01.2025, 6 U 62/24)

Die nach § 312k Abs. 2 S. 3 Nr. 2 erforderliche Kündigungsschaltfläche muss auf der Bestätigungsseite unmittelbar sichtbar sein. Diese Anforderung ist nicht gewahrt, wenn die Schaltfläche erst nach Durchlaufen mehrerer Abfragen sichtbar wird.

OLG Köln, K&R 2025, 191 (Urteil vom 10.01.2025, 6 U 62/24)

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