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K&R 2018, 645
OLG Celle 
Hinweispflicht zum Verbraucherschlichtungsverfahren (Urteil vom 24.07.2018, 13 U 158/17)

Die “Bereiterklärung” des Unternehmers i. S. v. §36 Abs.1 Nr.1 VSBG in AGB führt nicht dazu, dass sich der Unternehmer zur Teilnahme am Verbraucherschlichtungsverfahren i. S. v. §36 Abs.1 Nr.2 VSBG verpflichtet hat und löst deshalb nicht die dort statuierten weitergehenden Informationspflichten aus. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Celle, K&R 2018, 645 (Urteil vom 24.07.2018, 13 U 158/17)

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