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K&R 2017, 66
LG Hamburg 
Haftung für Verlinkung auf Webseite mit Foto ohne Urheber-Einwilligung (Beschluss vom 18.11.2016, 310 O 402/16)

Der Antragsgegner hat durch die streitgegenständliche Verlinkung in das Verwertungsrecht des Antragstellers eingegriffen. Der Link verweist auf eine Seite, auf der das umgestaltete Lichtbild des Antragstellers ohne dessen Einwilligung abrufbar war. Bereits der EuGH hat jüngst hervorgehoben, dass eine Verlinkung eine rechtswidrige öffentliche Wiedergabe eines Werkes sein kann, …

LG Hamburg, K&R 2017, 66-67 (Beschluss vom 18.11.2016, 310 O 402/16)

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