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K&R 2017, 590
OLG Frankfurt a. M. 
Haftung des Landes für Urheberrechtsverletzung eines in seinem Dienst stehenden Lehrers (Urteil vom 09.05.2017, 11 U 153/16)

Für Urheberrechtsverletzungen eines im Dienst des Landes stehenden Lehrers, der der Fach- und Dienstaufsicht unterliegt, auf einer Schulhomepage haftet das Land gem. § 99 UrhG. Die inhaltliche Ausgestaltung einer Homepage unterfällt dem Bereich des staatlichen Bildungsauftrags. Der kommunale Schulträger verantwortet demgegenüber die räumliche und sachliche Ausstattung der Schulgebäude. …

OLG Frankfurt a. M., K&R 2017, 590 (Urteil vom 09.05.2017, 11 U 153/16)

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