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K&R 2019, 358
LG Köln 
Glyphosat-Stellungnahme darf nicht im Internet veröffentlicht werden (Beschluss vom 19.03.2019, 14 O 86/19)

Die Veröffentlichung der streitgegenständlichen “Stellungnahme” im Internet ohne Zustimmung des Inhabers der ausschließlichen Nutzungsrechte stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Veröffentlichung ist weder im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse noch im Rahmen des Zitatrechts erlaubt. Sie fällt auch nicht in den Anwendungsbereich des IWG. (Leitsatz der Redaktion)

LG Köln, K&R 2019, 358 (Beschluss vom 19.03.2019, 14 O 86/19)

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