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K&R 2017, 258
BGH 
Geldentschädigungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist nicht vererblich (Urteil vom 29.11.2016, VI ZR 530/15)

[1.] Die Erbin einer gesetzlich krankenversicherten Patientin kann von der Krankenkasse keine immaterielle Entschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Patientin durch die Verwendung eines schriftlichen, die Patientin betreffenden, unzureichend anonymisierten sozialmedizinischen Gutachtens mit personenbezogenen Daten in anderen sozialgerichtlichen Verfahren verlangen. …

BGH, K&R 2017, 258 (Urteil vom 29.11.2016, VI ZR 530/15)

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