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K&R 2022, 221
LAG Köln 
Fristlose Kündigung nach Weitergabe einer privaten E-Mail an Dritte (Urteil vom 02.11.2021, 4 Sa 290/21)

Das Lesen einer offensichtlich an einen anderen Adressaten gerichtete E-Mail sowie das Kopieren und die Weitergabe des E-Mailanhangs (privater Chatverlauf) an Dritte kann im Einzelfall eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen, auch wenn eine Zugriffsberechtigung auf das E-Mailkonto für dienstliche Tätigkeiten vorliegt. (Leitsatz des Gerichts)

LAG Köln, K&R 2022, 221-224 (Urteil vom 02.11.2021, 4 Sa 290/21)

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