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K&R 2018, 412
Hanseatisches OLG Hamburg 
Fotograf haftet nicht als Störer für rechtswidrige Zeitschriftenveröffentlichung (Urteil vom 13.03.2018, 7 U 57/13)

[1.] Hilfspersonen des Verbreiters, die trotz ihres Beitrags zur Erstellung oder Verbreitung einer rechtsverletzenden Veröffentlichung auf deren Inhalt keinen Einfluss haben, weil es sich bei ihrer Tätigkeit um reine 413Hilfstätigkeiten handelt, schulden dem Betroffenen aufgrund der rechtswidrigen Veröffentlichung keine Unterlassung aus § 1004 Abs. 1 BGB analog, denn sie sind nicht Störer im Sinne dieser Vorschrift.…

Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2018, 412-414 (Urteil vom 13.03.2018, 7 U 57/13)

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