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K&R 2020, 242
BVerwG 
Elektronische Bekanntmachung einer Verordnung als fristauslösendes Ereignis (Urteil vom 10.10.2019, 4 CN 6.18)

Ausreichend für die Bekanntgabe im Sinne von § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO ist eine Handlung des Normgebers, welche den potenziell Antragsbefugten die Möglichkeit eröffnet, dass sie sich vom Erlass und vom Inhalt der Rechtsnorm verlässlich Kenntnis verschaffen können, und dass diese Möglichkeit der Kenntnisnahme nicht in unzumutbarer Weise erschwert wird. Das gilt auch bei einer elektronischen Bekanntmachung.…

BVerwG, K&R 2020, 242-244 (Urteil vom 10.10.2019, 4 CN 6.18)

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