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K&R 2016, 288
VGH München 
Einspeisepflicht für “ARD-alpha” auch ohne Vergütungsvereinbarung (Beschluss vom 03.03.2016, 7 CE 15.1741)

Für den Betreiber einer Kabelanlage, der Fernsehprogramme in analoger Technik verbreitet, besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Einspeisung öffentlich-rechtlicher Fernsehprogramme, die auf gesetzlicher Grundlage für Bayern veranstaltet werden (Art. 36 Abs. 1 S. 1 BayMG), unabhängig von einer (vorherigen) Vereinbarung mit dem Rundfunkveranstalter über die Zahlung einer angemessenen Vergütung für diese Einspeisung. …

VGH München, K&R 2016, 288-290 (Beschluss vom 03.03.2016, 7 CE 15.1741)

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