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K&R 2017, 41
BVerfG 
Einschränkende Bildberichterstattung im Gerichtssaal verletzt Pressefreiheit (Beschluss vom 09.09.2016, 1 BvR 2022/16)

Soweit die Anordnung des Vorsitzenden verfügt, dass Bildaufnahmen abzubrechen sind, wenn eine Person mit Ausnahme von Richtern, Verteidigern und Vertretern des Generalbundesanwalts die Aufnahme erkennbar abwehrt, legt sie die Entscheidung über eine Bildberichterstattung ohne rechtfertigende Gründe allein in die Hand der Beteiligten und verletzt damit das Grundrecht der Antragstellerinnen auf Pressefreiheit. …

BVerfG, K&R 2017, 41-42 (Beschluss vom 09.09.2016, 1 BvR 2022/16)

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