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K&R 2021, 281
OLG Köln 
Diana zur Löwen: Kennzeichnungspflicht bei Influencer-Mitteilungen (Urteil vom 19.02.2021, 6 U 103/20)

Der Umstand, dass Äußerungen von Influencern auch redaktioneller oder informierender Natur sind, steht einer Bewertung als geschäftliche Handlung nicht entgegen, weil auch journalismusnahe Tätigkeiten der UWG-Kontrolle nicht entzogen sind, wenn sie mittelbar durch Werbung finanziert werden.

OLG Köln, K&R 2021, 281-284 (Urteil vom 19.02.2021, 6 U 103/20)

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