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K&R 2015, 767
Jahn/Palzer 
Der Intermediär im Spannungsfeld zwischen digitaler Dynamik und Rechtsgüterschutz

Mit seiner Entscheidung vom 19. 3. 2015 zur Frage der Haftung der Betreiberin eines Hotelbewertungsportals für unrichtige Tatsachenbehauptungen seiner Nutzer hat der BGH im Rahmen der Verbreiterhaftung nach § 4 Nr. 8 UWG das TMG für Unterlassungsansprüche fruchtbar gemacht und damit gegenüber seiner bisherigen Rechtsprechung eine “sanfte” Kehrtwende vollzogen. Jedenfalls im Ergebnis dürfte der Entscheidung überwiegende Zustimmung sicher sein. …

Jahn/Palzer, K&R 2015, 767-771

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