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K&R 2018, 738
AG Düsseldorf 
Darlegungslast bei Zustandekommen eines Mobile-Entertainment-Abos (Urteil vom 09.08.2018, 50 C 248/17)

Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Klägerin auf dem Bildschirm ihres Mobiltelefons keine Buttons oder Sonstiges gesehen hat, was ihr die Eingehung eines kostenpflichtigen Vertragsschlusses nahegelegt haben könnte. Die Klägerin ist Opfer einer sogenannten „Abo-Falle“ geworden. (Leitsatz der Redaktion)

AG Düsseldorf, K&R 2018, 738-740 (Urteil vom 09.08.2018, 50 C 248/17)

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