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K&R 2024, 542
OGH 
Beteiligung an Shitstorm führt zur Haftung für Gesamtschaden (Urteil vom 26.04.2024, 6 Ob 210/23)

Wer sich an einem Shitstorm beteiligt, muss damit rechnen, dass er den Gesamtschaden gegenüber dem Opfer (vorweg) leisten und sich in der Folge der Mühe der Aufteilung des Ersatzes unter den anderen Schädigern unterziehen muss. (Leitsatz der Redaktion)

OGH, K&R 2024, 542-548 (Urteil vom 26.04.2024, 6 Ob 210/23)

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