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K&R 2022, 616
BGH 
Bekämpfte Aussage muss in getätigter Äußerung enthalten sein (Urteil vom 21.06.2022, VI ZR 395/19)

a) Begehrt der Kläger in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit nicht die Unterlassung einer von ihm wörtlich wiedergegebenen Äußerung des Beklagten, sondern die Unterlassung einer Aussage, die er der Äußerung des Beklagten nach eigener Interpretation entnehmen zu können meint, so kommt ein auf eine Wiederholungsgefahr nach erfolgter Erstbegehung gestützter Unterlassungsanspruch (sogenannter “Verletzungsunterlassungsanspruch”) nur in Betracht, …

BGH, K&R 2022, 616-619 (Urteil vom 21.06.2022, VI ZR 395/19)

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