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K&R 2020, 86
BVerwG 
Auskunftsanspruch über BND-Hintergrundgespräche mit Journalisten (Urteil vom 18.09.2019, 6 A 7.18)

Dem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG liegt das Modell einer umfassenden Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Presse und den einer Auskunftserteilung entgegenstehenden öffentlichen oder privaten Interessen zu Grunde.

BVerwG, K&R 2020, 86-91 (Urteil vom 18.09.2019, 6 A 7.18)

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