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K&R 2016, 122
BGH 
Anspruch auf Löschung intimer Fotos nach Beziehungsende (Urteil vom 13.10.2015, VI ZR 271/14)

Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung – konkludent – beschränkt hat. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2016, 122-125 (Urteil vom 13.10.2015, VI ZR 271/14)

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